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6.6.2012
Erster Honorarprofessor am Campus Gummersbach der Fachhochschule Köln
Spezialist für IT-Recht wird Professor im Nebenamt

Dr. Ulf Vormbrock wurde vom Präsidenten der Fachhochschule Köln zum ersten Honorarprofessor am Campus Gummersbach der FH Köln ernannt. Herr Vormbrock ist seit zehn Jahren Lehrbeauftragter im Verbundstudium Wirtschaftsinformatik, dem FH-Angebot für berufstätige Studierende, und hat ihnen in dieser Zeit praxisnahe Inhalte des IT-Rechts vermittelt - mit ausgezeichneter Evaluation durch seine Zuhörerinnen und Zuhörer. Außerdem hat er sich vielfältig für die FH Köln engagiert, z.B. bei der Konzeption von Studiengängen. Dr. Vormbrock ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in einer renommierten, international tätigen Wirtschaftsrechtskanzlei tätig. In seinen zahlreichen Publikationen und Vorträgen bewegt er sich auf hohem wissenschaftlichem Niveau. Mit seinem Engagement und seiner wissenschaftlichen und pädagogischen Qualifikation hat der Jurist die Voraussetzungen für die Honorarprofessur erfüllt. In seiner Ansprache strich Prof. Dr. Joachim Metzner, der Präsident der FH Köln, die Besonderheit dieses Ehrenamtes heraus: Es gab seit Bestehen der Hochschule erst 15 derartige Ernennungen, so Metzner, und die Anforderungen an Bewerber sind eher höher anzusehen als die, die für beamtete Professoren gelten.

Die Laudatio hielt Prof. Dr. Jan Karpe, Direktor des Instituts für Distance Learning & Further Education (IDF) der FH Köln. Das IDF ist, zusammen mit der FH Dortmund und den NRW-Institut für Verbundstudien, Träger des Verbundstudiums Wirtschaftsinformatik und neuerdings auch des Masterangebots Web Science. In seiner unterhaltsamen Würdigung verglich Prof. Karpe den Werdegang von Prof. Vormbrock mit einem Zehnkampf, mit weiten Sprüngen und schnellen Läufen. Das passte gut auf den sportlichen Honorarprofessor, weil er seit kurzem auch an Triathlon-Wettbewerben teilnimmt.

Dr. Vormbrock hat ein Studium der Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Wirtschafts-recht, insbesondere gewerbliche Schutzrechte und geistiges Eigentum, sowie IT-Recht an den Universitäten Bielefeld und Münster abgeschlossen. 1995 promovierte er nach einem Forschungsaufenthalt im kalifornischen San Diego zum Dr. jur. an der Universität Münster mit einem dem Thema aus der internationalen Rechtswissenschaft. Im gleichen Jahr wurde als Rechtsanwalt zugelassen und hat sich seitdem beruflich und fachlich stetig weiterentwickelt: So gründete er 1999 gründete eine Medienrechtskanzlei und realisierte 2004 eine Weiterbildung zum Wirtschaftsmediator. Seit 2005 ist er als Rechtsanwalt und Partner in der international tätigen Wirtschaftsrechtskanzlei PETERS in Düsseldorf tätig. 2007 schließlich wurde er zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ernannt. Durch seine Publikationen und Vorträge ist 50jährige Jurist bekannt als Kenner des gewerblichen Rechtsschutzes auf hohem wissenschaftlichem Niveau. Auch in anderen Rechtsgebieten wie im Medienrecht ist die „hohe wissenschaftliche Qualität seiner Arbeit“ belegt.

Als Lehrbeauftragter im Verbundstudium Wirtschaftsinformatik der FH Köln hat Dr. Vormbrock für berufstätige Studierende Module zum IT-Recht konzipiert und realisiert. In der Lehre gelingt es Dr. Vormbrock durch seine vielfältige Berufserfahrung, anschauliche Beispiele aus seiner Berufspraxis in das Seminar zu integrieren, was die Studierenden besonders motiviert und nachhaltige Lerneffekte bringt. Wichtig ist ihm auch, die wirtschaftliche Dimension rechtlicher Regeln und Entscheidungen anschaulich zu machen. Der Fachjurist entwickelt den Lernstoff teilweise gemeinsam mit den Zuhörerinnen und Zuhörern und bekommt für seine Lehre regelmäßig eine hervorragende Evaluation. Daher genießt Herr Dr. Vormbrock sowohl bei den Studierenden unseres Studienganges als auch bei den Hochschulmitgliedern einen ausgezeichneten Ruf.

Zum Begriff: Honorarprofessoren sind nebenberufliche Professoren. Sie müssen mehrere Jahre lang als selbstständige Dozenten oder Lehrbeauftragte ihre pädagogische Eignung nachgewiesen haben und außerdem besondere wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen erbracht haben. Die Qualifikation ist durch Gutachten externer Wissenschaftler zu belegen. Honorarprofessoren halten Lehrveranstaltungen ab, sind hauptberuflich aber weiterhin außerhalb der Hochschule tätig. Die Bezeichnung wird in der Regel ehrenamtlich, d. h. ohne Bezahlung ausgeübt (von engl. „honorary“ = ehrenhalber, ehrenamtlich).
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icon_datei Verleihung der Honorarprofessur (3,36 MB)

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v.l.n.r.: Prof. Dr. Karpe, Prof. Dr. Metzner, Prof. Dr. Vormbrock, Prof. Dr. Averkamp
icon_datei Gruppenbild (3,86 MB)

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icon_datei Urkunde (4,54 MB)

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